Betreuungsvertrag

Unter Einbeziehung der Elterninformation „Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung“

Grundlage für die Aufnahme des Kindes in der Einrichtung und die Finanzierung des Kindergartenplatzes ist der Betreuungsvertrag.

Dieser Vertrag wird zwischen Kindergartenträger und Erziehungsberechtigten geschlossen. Zusätzlich erhalten Erziehungsberechtigte eine Elternbroschüre zum Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag ist zwischen den Vertragspartner u.a. vereinbart, mit welchem Zeitumfang das Kind in der Einrichtung betreut wird.

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